neue Harz 4 Regelsätze zum 01.01.2017

Ab 01.01.2017 gelten für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 (Harz 4) nachstehende Regelsätze

Alleinstehend / Alleinerziehend

409 Euro

Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften

368 Euro

nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern

327 Euro

Jugendliche vom 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres

311 Euro

Kinder vom 7. bis Vollendung des 14. Lebensjahres

291 Euro

Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres

237 Euro