neue Harz 4 Regelsätze zum 01.01.2017
Ab 01.01.2017 gelten für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 (Harz 4) nachstehende Regelsätze
Alleinstehend / Alleinerziehend | 409 Euro |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 368 Euro |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 327 Euro |
Jugendliche vom 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres | 311 Euro |
Kinder vom 7. bis Vollendung des 14. Lebensjahres | 291 Euro |
Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres | 237 Euro |
Den Gesetzen gehorchen wir nur deswegen, damit wir frei sein können.
Mein Lieblingsspruch lautet: „Ein Jurist, der nicht mehr ist, ist ein arm Ding“. Stammt von Goethe glaube ich. Darf ich fragen warum gerade ein solcher Spruch gewählt worden ist?
LG Anna
Und außerdem wollte ich erwähnen, dass Sie mir zu meinem Recht verholfen haben Herr Czoch. Und das sehr schnell, unbürokratisch und unkompliziert.