Kosten

Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen

Die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen bestimmen sich auf der Grundlage des RVG. Das RVG sieht ein gesetzliches Gebührensystem und die Möglichkeit der Vereinbarung eines Honorars vor.

Nach dem gesetzlichen Gebührensystem richtet sich die Gebühr für den Rechtsanwalt grundsätzlich nach dem Streitwert (§ 2 RVG).

Für die Rechtssuchenden, deren Einkommens- und Vermögenserhältnisse es nicht zulassen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen, sieht das Gesetz die Möglichkeit der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe vor. Den Antrag auf Beratungshilfe finden Sie auf dieser Homepage im Downloadbereich.

Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, wird diese in vielen Fällen die Kosten meiner Beauftragung übernehmen. Welche rechtlichen Bereiche im Einzelfall von Ihrer Rechtschutzversicherung umfasst sind, können Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Rechtschutzversicherung nachlesen.

Letzendlich besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines Pauschal- bzw. Stundenhonorar. Die Höhe bestimmt sich im Einzelfall nach dem Umfang und Schwierigkeit sowie des Haftungsrisikos der rechtlichen Beratung.

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